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Kosten

Wir halten uns an den Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO. Die SSO ordnet jeder zahnärztlichen Leistung eine bestimmte Punktezahl zu. Dieser Punktwert wird mit dem Taxpunktwert multipliziert, was den Betrag in Franken ergibt. In unserer Praxis beträgt der Taxpunktwert 1.0 Franken; dies entspricht dem Sozialversicherungstarif. Die einzelnen Behandlungsschritte werden detailliert abgerechnet.

Die erste klinische Untersuchung und Beratung (ohne Planungsunterlagen) kostet rund 105 Franken. Die weitere Abklärung, das Erstellen und die Auswertung der Planungsunterlagen (Fotos, Modelle, Röntgenbilder) und die Besprechung kosten etwa 1150 Franken. Für die individuelle Behandlung wird ein konkreter Kostenvoranschlag erstellt.

 

Behandlungen, die von der IV übernommen werden:

Es gibt klar definierte Kriterien, welche über eine Kostenübernahme durch die IV bestimmen. Die Planungsunterlagen von jedem Patienten werden vor der Behandlung auf diese Kriterien hin überprüft. Dieses Gutachten kann nur ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie stellen. Wenn die Kriterien für die Kostenübernahme durch die IV erfüllt sind, wird der Fall als sogenanntes „Geburtsgebrechen“ angemeldet.

Behandlungen, die von der Krankenkasse übernommen werden:

Die Krankenkassen-Grundversicherung übernimmt nur bei Diagnosen mit einem sogenannten Krankheitswert die Behandlungskosten.

Es gibt jedoch viele verschiedene Zusatzversicherungen, welche eine Kostenbeteiligung an kieferorthopädischen Behandlungen anbieten. Es ist empfohlen, eine solche Zusatzversicherung schon vor dem 4. Lebensjahr abzuschliessen. (Nach dem 4. Lebensjahr braucht es dazu meistens ein Zahnarzt-Gutachten). Die abgeschlossene Zusatzversicherung sollte nicht mehr gewechselt werden, da es sonst zu einem Verlust der Versicherungsleistung kommen kann.

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